Mit dem Erhalt des Genehmigungsbescheides für den Betrieb des sicheren
Einschlusses war die Erfüllung einiger Auflagen verbunden, bevor dieser Betrieb
aufgenommen werden konnte. Die Erfüllung dieser Auflagen erfolgte in den
Sommermonaten 1997, so dass zum 1. Oktober 1997 mit dem Betrieb des sicheren
Einschlusses
- Erhaltungsbetrieb - in Übereinstimmung mit der Genehmigung begonnen werden
konnte.
Der Genehmigungsbescheid verlangt, dass 20 Jahre nach Beginn des
Erhaltungsbetriebes der Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist, wie lange der sichere
Einschluss aufrechterhalten werden soll.
Dies erfolgte 2017 im Kontext mit dem Nachweis der sicheren
Betriebsführung. Ein Abschlusstermin für den Erhaltungsbetrieb wird
festgelegt, sobald ein Endlager für nicht wärmeentwickelnde
radioaktive Abfälle verfügbar ist.
Für die Durchführung des Erhaltungsbetriebs sind detailliert in den Antragsunterlagen,
im Genehmigungsbescheid und in den von
den Sachverständigen geprüften und der Aufsichtsbehörde genehmigten
Betriebshandbüchern alle Vorgänge geregelt, die während eines solchen Erhaltungsbetriebes
anfallen können.
Dazu gehören Erhaltungsbetrieb, Änderung von Anlagenteilen, Umgang
mit und Abgabe von radioaktiven Stoffen, Grenzwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe und
Informationspflichten an Behörden und Sachverständige. Umfangreiche, regelmäßig
wie derkehrende Prüfungen von Komponenten und Systemen sichern, dass jederzeit ein
kompletter Überblick über den Zustand der Anlage für den Betreiber, für
die Sachverständigen und die Behörde vorliegt.
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