Nach langwierigen Verhandlungen über ein Wiederanfahren der Anlage THTR 300
und die Beteiligung der Partner an den Kosten für einen Weiterbetrieb wurde im
September 1989 die Stilllegung der Anlage THTR 300 beschlossen. Grund war die
nicht ausreichende bilanzielle Vorsorge für den späteren Stilllegungsaufwand und die
finanzielle Abdeckung vorhandener Stillstandsrisiken, die nicht erreichbar war.
Die Partner Bundesrepublik Deutschland, Land Nordrhein Westfalen, die Gesellschafter
der HKG und die HKG fassten den Beschluss, die Anlage in den Zustand "Sicherer
Einschluss" zu überführen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Anlage während 16.410
Betriebsstunden eine elektrische Arbeit von 2.891.000 MWh entsprechend einer
Volllastbetriebsdauer von 423 Tagen geleistet.
Die Stilllegung des THTR 300 erfolgte in 4 Phasen:
1.
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Überführung des Betriebs der Anlage vom Leistungsversuchsbetrieb in den
Stillstandsbetrieb
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2.
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Reaktorcoreentladung inkl. Stillsetzung / Stilllegung sowie Abbau einiger Systeme
und Anlagenteile
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3.
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Herstellung des sicheren Einschlusses
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4.
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Betrieb des sicheren Einschlusses
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Die Phase 1 war mit der bestehenden Betriebsgenehmigung genehmigungsrechtlich
abgedeckt. Für die Phasen 2 - 4 mussten atomrechtliche Genehmigungen nach § 7
Abs. 3 des Atomgesetzes beantragt und genehmigt werden.
Schon während der Phase 1 wurden die Genehmigungsanträge für die Phase 2 noch in 1989 gestellt.
Umfangreiche reaktorphysikalische Nachweise sowie detaillierte Ablaufpläne, die
sehr sorgfältig von der Behörde und den bestellten Gutachtern und
Sachverständigen geprüft wurden, waren erforderlich.
Mit Datum vom 22. Oktober 1993 wurde dann die
Genehmigung zur Reaktorcoreentladung erteilt. In rund einem Jahr wurde das
Reaktorcore vollständig entladen.
Die Betriebselemente wurden je nach
Betriebselementart in getrennte Stahlbehälter abgefüllt. Die Stahlbehälter, die Brennelemente
enthielten wurden in Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR THTR
/ AVR verladen und
zum Zwischenlager Ahaus transportiert. Insgesamt wurden 305 CASTOR-Behälter in
57 Transporten bis zum April 1995 nach Ahaus verbracht. Der prinzipielle Ablauf ist
aus der nachfolgenden Grafik zu entnehmen.
1.
Schritt
Den
unteren Abschluss des Reaktorcores bildet das Kugelabzugsrohr. Durch
dieses Rohr bewegten sich die Betriebselemente nach unten zu einer
Förderschnecke. Sie beförderte die kugelförmigen Elemente zur
Sortier- und Meßanlage. Defekte Betriebselemente wurden hier
aussortiert. Über drei geneigte Rohre rollten die Brennelemente,
Graphitelemente und Absorberelemente in getrennte
THTR-Betriebselementbehälter. 2.
Schritt Die
gefüllten THTR-Betriebselementbehälter wurden fernbedient mit Deckel
verschlossen und danach mit dem Kran in Lagerschächten des internen
Betriebselementlagers abgestellt.
3.
Schritt Sobald
die Freigaben der Aufsichtsbehörden für den Abtransport und die
Annahme im Brennelement-Zwischenlager Ahaus vorlagen, zog der Kran
den ausgewählten THTR-Brennelementbehälter aus dem Lagerschacht und
setzte ihn in den Castor THTR ab. Dies geschah in der abgeschirmten
Ladestation, die mit einer programmgesteuerten Maschine für das
Verschließen des Castor THTR ausgerüstet ist. Die
Bedienungsmannschaft überwachte diesen Vorgang hinter einem
Bleiglasfenster.
4.
Schritt Nachdem
in der Ladestation der Castor THTR mit seinem Primärdeckel dicht
verschlossen war, fuhr der Schleusenwagen mit dem Castor THTR unter
die Arbeitsbühne. Hier wurden der Sekundärdeckel und die
Schutzplatte mit ihren Dichtungen aufgesetzt und verschraubt. Die
geforderte hohe Dichtheit des Primär- und Sekundärdeckels wurde mit
einer Leckagetesteinrichtung nachgewiesen. Behördlich beauftragte
Sachverständige überwachten diese Tests.
5.
Schritt Wenn
der Castor THTR alle Prüfungen bestanden hatte, wurde er mit dem
Schleusenwagen unter den Verladekran gefahren und auf den
Eisenbahnwaggon verladen. Die auf dem Waggon angebrachten
Stoßdämpfer werden über das Kopf- und das Fußende des Castor THTR
gefahren. Sie dienen bei einem Unfall als wirkungsvolle Stoßabsorber,
vergleichbar mit der Knautschzone eines Autos. Jetzt war der Waggon
nach Freigabe durch die Sachverständigen und Aufsichtsbehörden
abfahrbereit.
Parallel zur Reaktorcoreentladung
wurden die Antragsunterlagen für die Phase 3 Herstellung des sicheren
Einschlusses -erstellt und von der Genehmigungsbehörde und den Sachverständigen und
Gutachtern geprüft. Vorbereitende Arbeiten zur Herstellung des sicheren
Einschlusses wurden mit Ergänzungsgenehmigungen zur Coreentladungsgenehmigung
freigegeben und durchgeführt. Dazu gehörten Verschlussmaßnahmen und
vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung einer neuen Lüftungsanlage. In 1996 wurden dann
die Genehmigungen zur Errichtung der neuen Lüftungsanlage und zur Herstellung
des sicheren Einschlusses erteilt. In knapp einem Jahr war die hardwareseitige
Herstellung des sicheren Einschlusses abgeschlossen.
Parallel zu diesen Aktivitäten fanden die Entsorgungen der bei der Herstellung des
sicheren Einschlusses angefallenen 1.300 Mg Reststoffen statt.
Davon konnten ca. 60 % freigemessen und als nicht radioaktiver Abfall entsorgt werden. Weniger als
10 % wurden in das Endlager Morsleben verbracht und die restlichen ca. 30 % sind
Anlagenteile, die in der sicher eingeschlossenen Anlage verblieben sind.
Die Antragsunterlagen für den späteren Betrieb des sicheren Einschlusses wurden in der
letzten Fassung Mitte 1996 eingereicht und im Mai 1997 dann von der
atomrechtlichen Genehmigungsbehörde positiv beschieden.
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